Feststellanlagen

 

Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.

 

Eine neue deutsche Anwendungsnorm (DIN 14677 - Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse) regelt seit 1. März 2011 die Instandhaltung, insbesondere die regelmäßige Prüfung und Wartung. Die Feststellanlage muss vom Betreiber nun ständig betriebsfähig gehalten und regelmäßig lt. Zulassungsbescheid der einzelnen Anlage auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte, sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Pflicht des Betreibers ist es, einen zertifizierten Instandhalter (in der Norm „Fachkraft für Feststellanlagen“ genannt) entweder selbst zu beschäftigen oder eine Fachfirma, die über diese Kompetenz verfügt, mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen. Art und Umfang der Wartung sind aufzuzeichnen und der Dokumentation der Anlage hinzuzufügen.

 

Ebenso ist nun die Archivierung der normgerechten Instandhaltungsdokumentation gemäß Anhang B der DIN 14677 Pflicht.

 

In dieser Dokumentation müssen enthalten sein:

 

-die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude,

-das Abnahmeprotokoll,

-eine bauaufsichtliche Zulassung,

-die Wartungsanleitung,

-sowie Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen

 

Die Dokumentation muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzulegen.

 

Außerdem regelt die neue Norm die maximalen Betriebszeiten der Raucherkennungselemente: Melder ohne Auslöseschwellennachführung sind nach fünf Jahren, Melder mit Verschmutzungsanzeige und Auslöseschwellennachführung nach spätestens acht Jahren auszutauschen.

 

Diese Norm ist inzwischen in die neuesten Zulassungen des DIBt für Feststellanlagen eingeflossen, sodass ihre Anwendung nun rechtlich verpflichtend ist. Das DIBt war in die Erstellung dieser Norm eingebunden.

 

Wir übernehmen sachkundig die Montage und Inbetriebnahme von Feststellanlagen von GEZE, DORMA, HEKATRON und GU-BKS. Für die Wartungen und Prüfungen bieten wir unseren Kunden einen Wartungsservice an.